Auf Grundlage von Wertermittlungen
werden sehr häufig existenzielle Entscheidungen getroffen.
Beispielsweise:
- bei Kauf und Verkauf – um eventuelle Fehlentscheidungen zu vermeiden
- bei Erbschaften – für gerechte Erbaufteilungen und Erbabfindungen, sowie zur Vorlage beim Finanzamt
- bei Beleihungen – zur Ermittlung des Beleihungswerts
- bei Scheidungen – zur gerechten Vermögensaufteilung / Zugewinnberechnung
- bei Vormundschaften – um die Wirtschaftlichkeit zu belegen
- beim Jahresabschluss – um die stillen Reserven genau zu kennen
- bei Rechten und Belastungen – zur Auflösung oder Begründung von Rechten und Belastungen
- bei Versicherungen – um Über- und Unterversicherung zu vermeiden
Als Sachverständige für Immobilienbewertung (EIPOS) erstellen wir Verkehrswertgutachten i.S.d. §194 Baugesetzbuch. Für den Marktwert einer Immobilie spielen viele Faktoren eine Rolle, die man als Laie leicht übersehen, über- oder unterschätzen kann. Gutachten geben Ihnen Sicherheit bei der Einschätzung und Beurteilung des Werts Ihrer Immobilie.
Durch die Fachkompetenz unserer Architekten, Ingenieure und Betriebswirte gepaart mit anspruchsvollen Zusatzausbildungen bieten wir Ihnen fundierte Kompetenz bei der Erstellung Ihres Gutachtens. Durch den Einsatz von modernsten Messgeräten inklusive Wärmebildkameras können auch Baumängel und Bauschäden sachgerecht berücksichtigt werden.
Wir erstellen Gutachten für:
Wohnimmobilien
- freistehende Einfamilienhäuser
- Reihenhäuser
- Doppelhaushälften
- Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
- Geschosswohnungsbauten
Renditeobjekte
- Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Büroimmobilien
unbebaute Grundstücke
- Agrarland (Land- und Forstwirtschaftliche Flächen)
- Rohbauland
- Bauerwartungsland
- Bauland
Des Weiteren erstellen wir Mietwertgutachten (Wohnraum oder Gewerberaum) um die ortsübliche Vergleichsmiete gem. §558 BGB oder die Marktmiete (Gewerbe) nachzuweisen.
Das Honorar für die Verkehrswert – Gutachtenerstellung erfolgt auf Basis der Honorartariftabelle des BDGS (Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger) zu § 34 Abs. 1 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, außer Kraft, wird jedoch weiterhin als Basis verwendet). Das exakte Honorar für ein umfangreiches Gutachten eines Sachverständigen ist abhängig vom jeweiligen Verkehrswert einer Immobilie.
Kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches und detailliertes Angebot: info@gv-plan.de
Welche Unterlagen werden für die Erstellung von Immobiliengutachten benötigt?
Obligatorische Objektunterlagen
bei unbebauten Grundstücken
- Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- Flurkarte / Lageplan
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Erschließungsbeitragsbescheinigung
- Auskunftsmitteilung der Gemeinde (z.B. zu § 42 Abs. 10 BauGB)
zusätzlich bei bebauten Grundstücken
- Bauzeichnung, Maßstab 1:100
- Objektfotos
- Baubeschreibung
- Berechnung des umbauten Raumes
- Berechnung der Nutzflächen / Wohnflächen
- Rohbau- / Gebrauchsabnahmeschein
- Grenzbescheinigung
- Versicherungspolice der Brandversicherung
- Betriebsgenehmigungen / Konzessionen
- Auflistung besonderer Betriebseinrichtungen
- Flächen-, Auslastungs- und Umsatzangaben
Ergänzende Unterlagen (je nach Objekt)
- Kaufvertrag
- Bodengutachten / Baugrunduntersuchung / Altlastenverdachtskarte
- Gebäudedaten
- Baukostenaufstellung / Kostenvoranschlag
- Einheitswertbescheid / Bescheid Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
- Mietverträge / Protokolle der Eigentümerversammlung
- ältere Wertermittlung, Standortanalysen / Branchenberichte
Limbacher Straße 4a
09247 Chemnitz / OT Röhrsdorf
Telefon: 03722 / 52480